Sozialversicherungen
Versorgungsprinzip
Ausgleich für "Schicksalsschläge"
Solidargemeinshaft(vgl. Solidarprinzip) = steuerzahlende Allgemeinheut
Entschädigung für erlittene Nachteile, Schäden, Opfer
Abgaben an den Fiskus (Staaskasse)
Versicherungsprinzip
Gegenleistungen
verhältnismäßig entsprechend dem Risiko und Höhe der angesparten Eigenbeiträge (Äquivalenzprinzip)
bezogen auf die Höhe der angesparten Eigenbeträge (Sparprinzip)
Absicherung auf Gegenseitigkeit, Tauschgeschäft (Versicherung <> Versicherte)
Gesellschaft außen vor
Wahl des Leistungsumfanges, je nach Leistungsfähigkeit (Einkommen)
kein Zwang
individuelle Vorsorge
Individuelle Verantwortung, sich nach diesem Prinzip sozail abzusichern
Solidaritätsprinzip
Leistungen richten sich nicht nur nach Beitragshöhe
Leistungen normiert und bedarfsabhängig (Pflegeversicherung)
Leistungen sind bedarfsabhängig (Krankenversicherung)
Umverteilungswirkung am stärksten
Leistungen sind normiert (Unfall-, Arbeitsllosenversicherung)
Beiträge bemessen sich an Leistungsfähigkeit(Einkommen)
Absicherung sozialer Grundrisiken wird durch die Gemeinschaft der Versicherten in den gesetzlichen Sozialversicherungen getragen
Fürsorge
nur wenn alle anderen vorstaatlichen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind
Mindestbedarf an Fürsorge
Bundessozialhilfegesetz, teilweise Arbeitslosenversicherung...
staatliche Barmherzigkeit in der Not