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a Ina S. 17 éve

1788

Sozialversicherungen

Das System der Sozialversicherungen in Deutschland basiert auf verschiedenen Prinzipien, die unterschiedliche Ansätze zur Absicherung und Unterstützung der Bürger bieten. Das Versicherungsprinzip beruht auf dem Gedanken der Gegenseitigkeit und Eigenverantwortung, wobei die Beiträge und Leistungen nach dem Spar- und Äquivalenzprinzip bemessen werden.

Sozialversicherungen

Sozialversicherungen

Versorgungsprinzip

Ausgleich für "Schicksalsschläge"
Solidargemeinshaft(vgl. Solidarprinzip) = steuerzahlende Allgemeinheut
Entschädigung für erlittene Nachteile, Schäden, Opfer
Abgaben an den Fiskus (Staaskasse)

Versicherungsprinzip

Gegenleistungen
verhältnismäßig entsprechend dem Risiko und Höhe der angesparten Eigenbeiträge (Äquivalenzprinzip)
bezogen auf die Höhe der angesparten Eigenbeträge (Sparprinzip)
Absicherung auf Gegenseitigkeit, Tauschgeschäft (Versicherung <> Versicherte)
Gesellschaft außen vor
Wahl des Leistungsumfanges, je nach Leistungsfähigkeit (Einkommen)
kein Zwang
individuelle Vorsorge
Individuelle Verantwortung, sich nach diesem Prinzip sozail abzusichern

Solidaritätsprinzip

Leistungen richten sich nicht nur nach Beitragshöhe
Leistungen normiert und bedarfsabhängig (Pflegeversicherung)
Leistungen sind bedarfsabhängig (Krankenversicherung)

Umverteilungswirkung am stärksten

Leistungen sind normiert (Unfall-, Arbeitsllosenversicherung)
Beiträge bemessen sich an Leistungsfähigkeit(Einkommen)
Absicherung sozialer Grundrisiken wird durch die Gemeinschaft der Versicherten in den gesetzlichen Sozialversicherungen getragen

Fürsorge

nur wenn alle anderen vorstaatlichen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind
Mindestbedarf an Fürsorge
Bundessozialhilfegesetz, teilweise Arbeitslosenversicherung...
staatliche Barmherzigkeit in der Not